Aufenthalt im Ausland ( Geltung im Ausland )
Für in Deutschland zugelassene Kfz müssen nach den Vorschriften der StVZO ( § 29 ) regelmäßig überprüft werden. Wenn diese Fahrzeuge ohne offensichtlich verkehrsunsicher zu sein, im Ausland unterwegs sind gelten für die Zulassung weiterhin die deutschen Regeln. In diesen ist festgelegt, dass eine HU nur im Inland gemacht werden kann und nur bei zugelassenen Prüfstellen.
Da der § 29 StVZO eine deutsche Vorschrift ist, kann auch nur der deutsche Staat diese sanktionieren, sofern das Fahrzeug nicht Verkehrsunsicher ist. Umgekehrt gilt dies auch für Ausländische Fahrzeuge in Deutschland, wobei auch hier bei Verkehrskontrollen die Polizei häufig von TÜV Prüfern unterstützt wird, die z.B. mit Rollbrettern unter Fahrzeuge ( besonders LKW ) rollen und eine Überprüfung vornehmen.
Solch Überprüfungen deutscher Fahrzeuge sind selbstverständlich auch im Ausland z.B. in Spanien erlaubt Werden hier Mängel festgestellt, wird das Fahrzeug möglicherweise stillgelegt und muss erst repariert und überprüft werden, ein Bussgeld gibt es natürlich auch
Obwohl also die Pflicht zur Wiedervorführung des Fahrzeug zur HU “ruht” bedeutet dies leider nicht, dass man anläßlich einer Kontrolle im Ausland unbekümmert sein kann. Denn zum einen ist grundsätzlich erst einmal das Fahrzeug am ersten Tag nach Ablaufen der gültigen HU einer Prüforganisation vorzuführen. .In der Regel bei Mängelfreiem Fahrzeug wird innerhalb der 6 Monatsfrist nach Ablauf der HU darüber hinweg gesehen
Nach dieser Frist jedoch muss man sich fragen lassen, wie es denn kommt das keine gültige HU für das Fahrzeug gemacht wurde.Hier muss man beachten, dass es in Spanien das Gesetz gibt, dass kein Fahrzeug ohne gültige HU auf der Strasse fahren darf. Wie die spanische Polizei mit Ausländischen Fahrzeugen mit abgelaufener HU umgehen soll gibt es ebenfalls nicht, es ist aber umrissen, dass nachgewiesen werden muss, dass man nicht eine HU machen konnte. Ist z.B. das Fahrzeug länger als 6 Monate in Spanien hätte es umgemeldet werden müssen ( Folge Bussgeld ) Jetzt wird erst einmal viel gefragt, wie lange ist der Ausländer, wie lange ist das Fahrzeug in Spanien und ist die zulässig ( sehr schlecht ) In der Regel wird dann um das abzukürzen ein Bussgeld von 200 € angeboten, bei Sofortzahlung würde man auf die Hälfte verzichten und sich mit 100 € begnügen.
Nun muss man selbst entscheiden wenn man nun zwei Polizisten ( z.B. Guardia Civil ) gegenübersteht die drohen das Fahrzeug zu beschlagnahmen, ob man in einem fremdsprachigen Land, besonders in einem Land das Unterschiede macht, was in Vorschriften und Gesetzen steht und was die Polizei durchsetzt, seinen Kopf durchsetzen möchte ( mit allen Konsequenzen )
Mein Rat ist deshalb wenn man mehrere Monate keine gültige HU hat, für ca. 30 € einen Besuch bei einer ITV Prüfstelle zu machen und eine “nicht in Deutschland gültigen” HU zu machen. Wobei auc ein deutscher Polizist nach der Einreise möglicherweise dann ein Auge zudrückt.
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