Krankenkasse / Gesundheitskarte

Mit der deutschen Gesundheitskarte ( EHIC Aufdruck ) in Spanien.

Die kostenlose Basisbehandlung ist durch im spanischen Gesundheitsdienst stehenden Ärzte und Kliniken gesichert.

Beachten Sie, dass in Spanien andere Regeln gelten. Eine fachärztliche Behandlung muss vorher von einem Erstversorgungszentrum ( (Centros de Atención Primaria = CAP auch Gesundheitszentren oder Ambulanzen genannt ) erfolgen und “freigegeben” worden sein. Dies gilt auch für Behandlungen durch z.B. medizinisch-technische Assistenten, die für Injektionen, Verbände und dergleichen zuständig sind.


Notfall in Spanien.

Nur im Notfall können Sie sich auch direkt an eine Ambulanz (Ambulatorio) oder an ein Krankenhaus (Hospital) wenden.

Oder über die Notfallnummer 112 Hilfe anfordern.


Medikamenten Verschreibung in Spanien.

Beachten Sie, dass in Spanien ärztliche Rezepte sehr kurzfristig in der Apotheke (farmacia) abgegeben werden muss, da die Verschreibungen lediglich zehn Tage lang ab Ausstellung durch die Ärztin oder den Arzt gültig sind.

Wichtig:  Beachten Sie, dass die Zuzahlung nur bei Rentnern lediglich 10 % beträgt, ansonsten 50 %.


Impressum: Ulrich Süfke, 44789 Bochum, Drusenbergstraße 86, Tel 0234/337740

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